Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Redactwizard und Graymapper DICOM Research – B2B
Anbieter: Ünsal Genc Software
Stand: 21/10/2026
Diese AGB gelten ausschließlich für Geschäftskunden, selbstständig beruflich Tätige, Institutionen und Organisationen des öffentlichen oder privaten Sektors, die die Software für gewerbliche, berufliche, institutionelle oder amtliche Zwecke erwerben. Ein Erwerb zur privaten Nutzung durch Verbraucher wird auf Grundlage dieser AGB nicht angeboten. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
(1) Diese AGB regeln den Erwerb und die Nutzung der Softwareprodukte Redactwizard und Graymapper DICOM Research einschließlich der jeweils angebotenen Editionen, lokal bereitgestellten KI-Modelle, Komponenten und Dokumentationen.
(2) Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Produktbeschreibung, das Angebot, die Bestellbestätigung und ausdrücklich getroffene vertragliche Vereinbarungen.
(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter die Bestellung annimmt, die Software bereitstellt oder den Lizenzschlüssel übermittelt, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt, sofern der Bestellprozess keinen abweichenden Vertragsschluss vorsieht.
(4) Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er die Software für gewerbliche, berufliche, institutionelle oder amtliche Zwecke erwirbt.
§ 2 Lizenz und zulässige Nutzung
(1) Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die erworbene Softwareversion zeitlich unbefristet im Rahmen dieser AGB und der jeweils geltenden Lizenzen von Drittanbietern zu nutzen.
(2) Die Lizenz wird dem beim Erwerb angegebenen Lizenznehmer beziehungsweise Nutzer zugeordnet und ist mit den bei der Bestellung angegebenen Identifikationsdaten, insbesondere der E-Mail-Adresse, verknüpft. Die E-Mail-Adresse kann zu Identifikationszwecken innerhalb der Anwendung im Feld „Organisation“ angezeigt werden. Diese Anzeige dient der Lizenzzuordnung und begründet kein Recht zur freien Übertragung der Lizenz auf andere Personen.
(3) Die Lizenz ist nutzergebunden, nicht gerätegebunden. Der lizenzierte Nutzer darf die Software auf mehreren Geräten verwenden, sofern die Anzahl der tatsächlich nutzenden Personen die erworbene Anzahl an Nutzerlizenzen nicht überschreitet. Eine Mehrnutzerlizenz berechtigt zur Nutzung durch die im Bestellumfang enthaltene Anzahl von Nutzern. Die gemeinsame Nutzung einer Einzelnutzerlizenz durch verschiedene Personen ist nicht gestattet.
(4) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass ausschließlich berechtigte Nutzer auf die Software zugreifen. Lizenzschlüssel sind vor unbefugtem Zugriff zu schützen und dürfen nicht veröffentlicht oder unberechtigten Dritten zur Nutzung überlassen werden.
(5) Der Kunde darf die Software nicht vermieten, weiterverkaufen, unterlizenzieren, verbreiten oder unberechtigten Personen anderweitig zur Verfügung stellen. Dekompilierung, Reverse Engineering und die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen sind untersagt, soweit sie nicht durch zwingendes Recht ausdrücklich gestattet sind. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
(6) Der Kunde erwirbt kein Eigentum an der Software, dem Quellcode, den KI-Modellgewichten oder den zugrunde liegenden geistigen Eigentumsrechten. Für Komponenten Dritter und Open-Source-Komponenten gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber.
§ 3 Leistungsumfang, KI und Einsatzgrenzen
(1) Redactwizard stellt Funktionen zur Dokumentenverarbeitung bereit, insbesondere Schwärzung und Maskierung, Pseudonymisierung, OCR sowie – soweit in der erworbenen Edition enthalten – KI-gestützte Verarbeitung und Schnittstellen zu externen Diensten.
(2) Graymapper DICOM Research dient ausschließlich wissenschaftlichen Forschungs-, Lehr-, Ausbildungs- und technischen Evaluierungszwecken. Die Software ermöglicht die Anzeige und experimentelle Verarbeitung medizinischer Bilder und DICOM-Daten, einschließlich der jeweils enthaltenen Bildanalyse-, OCR- und Anonymisierungsfunktionen. Sie ist nicht für klinische Zwecke bestimmt und wird nicht als Medizinprodukt zur Diagnose, Prävention, Überwachung, Prognose oder Behandlung von Erkrankungen angeboten.
(3) Ergebnisse der KI, OCR, Schwärzung, Pseudonymisierung, Anonymisierung, Bildverarbeitung und Dokumentenverarbeitung können unvollständig, fehlerhaft oder unrichtig sein. Insbesondere können relevante Texte, Metadaten, identifizierende Informationen oder Bildinhalte übersehen oder fehlerhaft verarbeitet werden. Der Anbieter gewährleistet nicht, dass sämtliche relevanten Inhalte in jedem Einzelfall erkannt, korrekt verarbeitet oder vollständig entfernt werden.
(4) Die Software ist ein technisches Hilfsmittel und ersetzt keine eigenständige fachliche oder manuelle Prüfung. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, verarbeitete Dokumente, Bilder, DICOM-Metadaten und Exportdateien vor ihrer weiteren Verwendung, Weitergabe oder Veröffentlichung angemessen zu überprüfen und die Ergebnisse für den jeweiligen Forschungs-, Lehr- oder Evaluierungszweck zu validieren.
(5) Eine klinische oder patientenbezogene Verwendung von Graymapper DICOM Research ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Software darf insbesondere nicht zur Diagnose, Früherkennung, Überwachung, Prognose oder Behandlung von Erkrankungen, zur Ableitung von Therapieentscheidungen oder zur sonstigen Unterstützung medizinischer Entscheidungen über einzelne Patienten eingesetzt werden. Die Software und ihre Ergebnisse dürfen nicht als Grundlage für die klinische Versorgung von Patienten dienen. Der Kunde ist verpflichtet, Graymapper ausschließlich innerhalb der in Absatz 2 beschriebenen Zweckbestimmung zu nutzen.
(6) Für Demo- und Testversionen gelten die auf der jeweiligen Produktseite oder in der Software angegebenen Funktionen, Einschränkungen und Nutzungsbedingungen. Eine Demo- oder Testversion begründet keine kostenpflichtige Lizenz und hebt bestehende technische Einschränkungen nicht auf.
§ 4 Lokale Verarbeitung und Dienste Dritter
(1) Die lokalen Kernfunktionen der Produkte verarbeiten Daten auf dem System des Kunden. Im normalen Betrieb werden Kundendokumente, Bilder und deren Inhalte nicht automatisch auf Server des Anbieters hochgeladen.
(2) Bestimmte vom Kunden ausdrücklich aktivierte Funktionen, insbesondere die Anbindung externer KI-Dienste, APIs oder anderer Drittanbieterdienste, können dazu führen, dass ausgewählte Prompts, Dokumente oder sonstige Daten an den jeweiligen Anbieter übertragen werden.
(3) Vor der Nutzung solcher Dienste ist der Kunde dafür verantwortlich, zu prüfen, ob die beabsichtigte Datenübermittlung und Verarbeitung rechtlich zulässig ist. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen, Vertraulichkeitspflichten und beruflichen Verschwiegenheitspflichten. Ergänzend gelten die Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise des jeweiligen Drittanbieters.
(4) Der Kunde ist für die Absicherung seiner Systeme, die Kontrolle des Zugriffs auf verarbeitete Daten und die Erstellung geeigneter Sicherungskopien verantwortlich.
§ 5 Lizenzbezogene Kennungen
(1) Soweit es im jeweiligen Produkt und bei der betreffenden Exportfunktion technisch umgesetzt ist, kann die Software eine lokal erzeugte, lizenzbezogene Kennung in generierte PDF-Dateien oder andere Ausgabedateien einbetten. Eine solche Kennung ist nicht mit dem Lizenzschlüssel identisch und stellt weder eine digitale Signatur noch eine Garantie für die Echtheit eines Dokuments dar.
(2) Die Kennung wird lokal erzeugt und im normalen Betrieb nicht automatisch an den Anbieter übermittelt. Erlangt der Anbieter auf rechtmäßige Weise Kenntnis von einer Ausgabedatei, die eine solche Kennung enthält, darf er die Kennung mit den hierfür erforderlichen internen Lizenzdaten abgleichen, sofern konkrete Anhaltspunkte für einen Lizenzmissbrauch oder eine unberechtigte Weiterverbreitung bestehen. Der Abgleich ist auf das erforderliche Maß und diesen Zweck beschränkt. Personenbezogene Daten werden dabei nur auf einer anwendbaren gesetzlichen Rechtsgrundlage und unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Weitere Informationen über Zweck, Rechtsgrundlage und Dauer einer solchen Verarbeitung enthält die Datenschutzerklärung des Anbieters.
(3) Die Kennung verhindert technisch nicht, dass Empfänger eine Ausgabedatei öffnen, anzeigen, drucken, bearbeiten oder kopieren. Weitere Informationen zur Verarbeitung gegebenenfalls damit verbundener personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung des Anbieters.
§ 6 Preise, Bereitstellung und Updates
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung ausgewiesenen Preise und gegebenenfalls anfallenden Steuern. Die Zahlung erfolgt über die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsmethoden. Der Anbieter kann die Bereitstellung der Software oder des Lizenzschlüssels bis zum Eingang der vereinbarten Zahlung zurückhalten.
(2) Die Software wird digital bereitgestellt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die angegebenen Systemanforderungen zu erfüllen und geeignete Sicherungskopien anzulegen.
(3) Ein einmaliger Kauf begründet kein Abonnement und keinen automatischen Anspruch auf zukünftige Hauptversionen, neue Funktionen oder fortlaufende Supportleistungen. Updates, Fehlerbehebungen und Support werden im Umfang des Angebots oder einer gesonderten Vereinbarung erbracht. Zwingende gesetzliche Verpflichtungen bleiben unberührt.
(4) Verfügbare Sicherheitsupdates sollten zeitnah installiert werden.
§ 7 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Nutzung der Software und die Verarbeitung der Daten mit den geltenden rechtlichen Anforderungen vereinbar sind. Dies betrifft insbesondere Datenschutz, Vertraulichkeit, berufliche Verschwiegenheitspflichten, Urheberrechte und sonstige Rechte Dritter.
(2) Der Kunde muss Verarbeitungsergebnisse überprüfen, bevor er sich auf diese verlässt oder sie weitergibt. Er hat sicherzustellen, dass gegebenenfalls erforderliche Einwilligungen, Berechtigungen, Rechtsgrundlagen oder sonstige Zulässigkeitsvoraussetzungen vorliegen.
(3) Der Kunde darf die Software nicht rechtswidrig, unter Verletzung von Rechten Dritter oder zur Ermöglichung unbefugter Zugriffe auf die Software verwenden.
§ 8 Gewährleistung und Mängel
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nicht wirksame vertragliche Vereinbarungen und zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen.
(2) Soweit § 377 HGB Anwendung findet, hat der Kunde die bereitgestellte Software unverzüglich nach der Lieferung im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs zu untersuchen, soweit dies zumutbar und praktisch möglich ist. Erkennbare Mängel sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
(3) Soweit der Anbieter gesetzlich zur Nacherfüllung verpflichtet ist, kann er Mängel im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften durch Fehlerbehebung oder Bereitstellung einer Ersatzversion beseitigen.
(4) Abweichungen bei KI- oder OCR-Ergebnissen, die sich aus den beschriebenen technischen Grenzen dieser Verfahren ergeben, stellen für sich genommen keinen Mangel dar. Dies gilt nicht, soweit ausdrücklich vereinbarte vertragliche Anforderungen nicht erfüllt werden.
§ 9 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in allen weiteren Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich ausgeschlossen ist.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(4) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für Datenverluste auf diejenigen angemessenen Wiederherstellungskosten begrenzt, die bei regelmäßiger und ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wären.
(5) Keine Bestimmung dieser AGB schließt eine Haftung oder gesetzliche Rechte aus oder beschränkt sie, soweit ein solcher Ausschluss oder eine solche Beschränkung gesetzlich unzulässig ist.
§ 10 Freistellung
Der Kunde stellt den Anbieter im gesetzlich zulässigen Umfang von Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit diese Ansprüche auf einer dem Kunden zurechenbaren rechtswidrigen Nutzung der Software oder einer schuldhaften wesentlichen Verletzung dieser AGB beruhen. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über entsprechende Ansprüche und ermöglicht ihm eine angemessene Mitwirkung an der Rechtsverteidigung.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
(1) Das durch einen einmaligen Kauf gewährte Nutzungsrecht wird zeitlich unbefristet eingeräumt, vorbehaltlich dieser AGB.
(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, soweit eine solche Kündigung gesetzlich zulässig ist. Eine wesentliche Verletzung der Lizenzbedingungen kann je nach den Umständen einen wichtigen Grund darstellen. Soweit ein Verstoß behebbar ist, soll die betroffene Partei grundsätzlich zunächst in Textform zur Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert werden.
(3) Nach wirksamer Beendigung des Nutzungsrechts hat der Kunde die Nutzung der Software einzustellen und vorhandene Kopien zu löschen, soweit dies nach geltendem Recht oder aufgrund der wirksamen Beendigung erforderlich ist.
§ 12 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die sie von der jeweils anderen Partei erhalten, vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff und unbefugter Offenlegung zu schützen.
(2) Der lokale Betrieb der Software bedeutet für sich genommen nicht, dass der Anbieter Kundendaten im Auftrag des Kunden verarbeitet. Ob ein Auftragsverarbeitungsvertrag oder eine andere datenschutzrechtliche Vereinbarung erforderlich ist, richtet sich nach den tatsächlich genutzten Leistungen und den konkreten Verarbeitungsvorgängen.
(3) Die Datenschutzhinweise des Anbieters informieren über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Bestellungen, Lizenzen, Support und sonstigen vom Anbieter erbrachten Leistungen.
§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, sofern nicht zwingendes Recht eine strengere Form vorschreibt.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.